Abrechnung der Leistungen

Vor Beginn des ersten Termins erhalten Sie den Behandlungs- und Vergütungsvertrag zur Unterzeichnung.

Kann ein Termin nicht wahr genommen werden, bitte ich um Absage bis 48 Stunden vor Terminbeginn. Andernfalls müssen Ihnen 80% der für den Termin veranschlagten Zeit in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für Ernährungsberatungen über einen von der AOK ausgestellten Gutschein.


Schmerzbehandlungen:
Sämtliche Schmerzbehandlungen werden privat abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der aktuelle Gebührensatz beträgt 100,- bis 110,- Euro pro 60min (Stand 11.2020).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Schmerzbehandlungen nicht.


Individuelle Ernährungsberatungen:
Individuelle Ernährungsberatungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden von diesen unterstützt.

Versicherte der AOK können über den Gutschein „Gesunde Ernährung“ 3x 55min Einzel-Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.
Für privat Versicherte und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Ernährungskurse:
Bitte belesen Sie sich unter dem Menüpunkt „Ernährung“. Beachten Sie bitte den anderen Kursort!